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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
1.1. Unsere Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage des mit dem Kunden (Verbraucher oder Unternehmer) abgeschlossenen Vertrags unter Einbeziehung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen Kunden die vertraglich geschuldete Leistung vorbehaltlos erbringen.
1.3. Unsere AGB gelten, soweit in der jeweiligen Klausel nicht differenziert wird, sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
- Angebot und Vertragsschluss
2.1. Alle in unseren Preislisten enthaltenen Angebote sind freibleibend. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Mit dem Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Sonderangebote sind zeitlich und mengenmäßig begrenzt.
2.2.Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen können. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits kommt der Vertrag mit dem Kunden zustande.
2.3. Jede nachträgliche Abänderung des Vertrags sowie eventuelle Nebenabreden und Zusicherungen sind mit uns schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auch für alle mündlichen, insbesondere auch telefonischen Abreden, die die Durchführung des Auftrags betreffen.
2.4. Ein Widerspruch ist binnen acht Tagen ab Zugang unserer Auftragsbestätigung in schriftlicher Form möglich. Im Falle eines Widerspruchs können unsererseits gegebenenfalls bereits entstandene Aufwendungen dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
2.5. Bei der Beauftragung eines Technikers stellen wir mindestens 30 Minuten Arbeitszeit in Rechnung. Danach erfolgt die Berechnung nach Aufwand im jeweils 15-Minuten-Takt nach Maßgabe unserer aktuellen Preisliste.
- Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Mehrwertsteuer im Kaufpreis enthalten.
3.2. Ist der Kunde Unternehmer geben wir den Nettopreis an. Daneben wird die gesetzliche Mehrwertsteuer separat in der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe ausgewiesen.
3.3. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ohne Installation, Verpackung und (ggf.) Transportversicherung.
3.4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, ist die Gesamtvergütung ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgebend, im Falle einer Überweisung oder Scheckzahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto entscheidend. Bei längerfristigen Arbeiten werden für in sich abgeschlossene Leistungsteile Zwischenrechnungen erstellt, für welche unter Berücksichtigung gegebenenfalls geleisteter Teilzahlungen dasselbe gilt. Nach Ablauf von zehn Tagen nach der Lieferung tritt Zahlungsverzug ein. In diesem Fall werden auch ohne gesonderte Mahnungen Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bank fällig. Diese sind im Einzelfall höher oder niedriger, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Kunde eine geringere Belastung nachweisen kann.
3.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, zudem unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Rücknahme
4.1. Sofern wir Ware zurücknehmen, die falsch bestellt wurde, berechnen wir pauschal eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €. Dem Kunden wird ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, geringere oder gar keine Aufwendungen nachzuweisen.
4.2. Die Rücknahme von Produkten erfolgt nur soweit diese originalverpackt und unbeschädigt sind.
- Nutzungsrecht
5.1. Der Kunde erhält ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software. Er ist berechtigt, die Software auf nur einem Computer einzusetzen (Einzellizenz) oder auf mehreren miteinander verbundenen Computern (Netzwerklizenz). Die Software gilt als in einem Computer eingesetzt, wenn sie in den Arbeitsspeicher (RAM) geladen oder auf einem Festspeicher (z. B. Festplatte) installiert ist.
5.2. Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 69 a ff. UrhG) ergänzende Anwendung.
- Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Ist Gegenstand des Auftrags die Installation von Software, obliegt es dem Kunden, die für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendigen Systemvoraussetzungen (Hardware oder sonstige Software) bereit zu stellen.
6.2. Als wesentliche Vertragspflicht hat der Kunde zu seiner eigenen Sicherheit Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens ein Mal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern. Der Kunde hat hierdurch zu gewährleisten, dass diese Daten und Programme bei Verlust mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Personenbezogene, individuelle Daten sind vom Kunden ebenfalls zu sichern.
6.3. Während der Durchführung von Servicearbeiten am Installationsort hat der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person anwesend zu sein.
6.4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass für den Fall, dass die Servicearbeiten in Bereichen mit möglicher Röntgen-, radioaktiver oder sonstiger ionisierender Strahlung durchzuführen sind, die Strahlenschutzvorschriften (StrSchVO, RöntgenVO etc.) eingehalten werden. Des weiteren verpflichtet sich der Kunde, uns darauf hinzuweisen, wenn Arbeiten in solchen Bereichen durchgeführt werden sollen.
- Lieferung und Lieferbedingungen
7.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen, gegebenenfalls unter Mitwirkung des Kunden, voraus.
7.2. Des weiteren ist Voraussetzung für unsere Lieferverpflichtung, dass der Kunde seinen Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten ( Ziffer 6.) nachkommt, insbesondere die entsprechenden Systemvoraussetzungen für die Installation der Software schafft.
7.3. Im Falle unvorhergesehen eintretender dauerhafter Lieferschwierigkeiten oder dauerhafter Lieferhindernisse werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten das Lieferhindernis zu vertreten. Insoweit gilt Ziffer 9. der AGB. Wir behalten uns vor, dem Kunden ein Ersatzangebot zu unterbreiten.
7.4. Sind von uns Ausführungs- und Fertigstellungsfristen zugesagt, können sich solche Fristen im Falle von Streik und bei höherer Gewalt verlängern, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
7.5. Bei Annahmeverzug des Kunden oder bei der Verletzung sonstiger Obliegenheiten/Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, hieraus entstehenden Schaden einschließlich gegebenenfalls uns entstandener Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
- Haftung für Mängel
8.1. Die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsrechten setzt in der Regel die Vorlage des Original-Kaufbelegs bzw. der Original-Rechnung voraus, sofern der Kunde nicht anderweitig das Zustandekommen und den Inhalt des Vertrags nachweist.
8.2. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.
8.3. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb dieser Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn der Mangel unsererseits arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache unsererseits übernommen wurde.
8.4. Bei Softwareinstallationen bezieht sich die Gewährleistung allein auf die ausgelieferte Konfiguration. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen bzw. Zusätze vorgenommen bzw. angebracht, so erlöschen die Gewährleistungsrechte. Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, soweit es sich an bestimmten Teilen nicht um einen Mangel, sondern um natürliche Abnutzung handelt (z. B. an Tastaturen, Lüftern, Mäusen).
8.5. Ist der Kunde Unternehmer behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels das Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) vor.
8.6. Ist der Kunde Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre beginnende ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
8.7. Ist der Kunde Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr beginnend ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Insoweit gelten die nachfolgenden Regelungen in Ziffer 9.
8.8. Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde durch uns nicht, es sei denn solche Garantien wären ausdrücklich vereinbart.
- Haftung für Schäden
9.1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
9.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für entsprechende Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
9.3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, danach nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Gefahrübergang / Übergabe der Sache.
9.4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeitern, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Eigentumsvorbehalt
10.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern halten wir uns das Eigentum der von uns gelieferten Ware (Hardware, Software) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
10.2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
10.3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Voraus die Dritten auf unsere an der Ware bestehende Rechte hinzuweisen.
10.4. Ist der Kunde Unternehmer, so trägt dieser im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter die Kosten einer Intervention des Verwenders, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3. Bei Verträgen mit Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
- Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt